Werbeanlagen online bestellen? Allzu eilig sollten Sie es bei der Anschaffung nicht haben, da Sie sonst einen wichtigen Punkt für Ihre Außenwerbung übersehen könnten: Eine gewerbliche Werbeanlage oder Leuchtreklame benötigt eine baurechtliche Genehmigung. Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten Sachverhalte zur Baugenehmigung von Werbeanlagen – und warum Sie sich als Kunde von Art 4 Sign um nichts zu kümmern brauchen.
Rechtliche Definition von Werbeanlagen
Werbeanlagen sind gemäß öffentlichem Baurecht ortsfeste beziehungsweise ortsfest genutzte Anlagen, welche vom öffentlichen Verkehrsraum beziehungsweise von öffentlichen Grünflächen aus sichtbar sind und der Anpreisung, der Ankündigung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen.
Welche Ausnahmen von der Genehmigungspflicht gibt es?
Vorübergehende Werbemaßnahmen sind genehmigungsfrei, solange sie sich an der Stätte der Leistung, also direkt vor dem Geschäft oder dem Veranstaltungsort, befinden. Sie dürfen allerdings nicht über die Baulinie bzw. die Baugrenze hinausragen. Es gibt also ein paar Möglichkeiten, wenn auch lokal und temporär begrenzt, Außenwerbung ohne Baugenehmigung zu betreiben:
Eine Werbefläche unter 1 Quadratmeter je Gebäude ist in vielen Gemeinden genehmigungsfrei.
Außenwerbung für Aus- oder Schlussverkäufe darf genehmigungsfrei angebracht werden, solange sich diese direkt an der Stätte der Leistung befindet, also unmittelbar vor dem Geschäft.
Werbung für Veranstaltungen ist 14 Tage vor sowie während der Veranstaltung erlaubt.
Weihnachtswerbung darf vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember genehmigungsfrei platziert werden.
Wer entscheidet über den Bauantrag?
Die Entscheidungsgrundlage für Bauanträge in Bayern bilden die bayerische Bauordnung, das Denkmalschutzgesetz und die kommunalen Werbeanlagensatzungen. Die Entscheidungshoheit hat die Gemeinde, in der die Außenwerbung angebracht werden soll. Dort ist auch Ihr Bauantrag einzureichen.
Was gehört in einen Bauantrag?
Mit dem bloßen Ausfüllen eines Formulars ist es leider noch nicht getan. Gemeinden, wie die Landeshauptstadt München, fordern zusätzlich einen Lageplan im Maßstab 1:1000, auf dem die Werbeanlage eingezeichnet ist, eine ausführliche technische Baubeschreibung des Herstellers der Werbeanlage, eine Bauzeichnung im Maßstab 1:100, bei der die Werbeanlage ist in die Fassadenansicht eingezeichnet ist, und Fotos, auf denen der Bestand gut zu erkennen ist und nach Möglichkeit durch Fotomontage die geplante Werbeanlage ersichtlich wird.
Lassen Sie lieber gleich einen Profi ran
Häufig werden Bauanträge für Werbeanlagen nur deshalb abgelehnt, weil die eingereichten Unterlagen uneindeutig oder unvollständig sind. Nicht ohne Grund empfehlen viele kommunalen Behörden, einen erfahrenen Werbetechniker einzubinden. Und da kommen wir ins Spiel: Art 4 Sign übernimmt sämtliche Schritte für Sie. Wir planen Ihre Werbeanlage, reichen einen vollständigen Bauantrag ein und erledigen sofort nach der Baugenehmigung die Produktion und Montage Ihrer Werbeanlage.
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